Verfassung vom 21.06.2017

Anlage 1, Z: 1:

Mindestanforderung für die Haltung von Hunden: (kurz gefasst)

  • Mindestens einmal täglich ausreichend Auslauf.
  • Mehrmals täglich Möglichkeit zu Kot- und Harnabsatz im Freien.
  • Mindestens zweimal täglich Sozialkontakt mit Menschen.
  • Mehrere Hunde sind grundsätzlich in einer Gruppe zu halten. (ausgenommen unverttägliche Hunde oder tierärztlich indiziert.... - wird bei Shelties nicht der Fall sein.)
  • Welpen dürfen gründsätzlich erst nach über 8 Wochen vom Muttertier getrennt werden. (Besser 10 Wochen.)
  • Maulkörbe müssen passen und Hecheln, Atmen und Wasseraufnahme ermöglichen

Text und Fotos: Dr. Reinhard Schäfer

 

Quelle: ÖKV -  Unsere Hunde Nr. 8 Sept. 2017